die Aufregung um die Datenschutzgrundverordnung, die am 25.Mai in Kraft getreten ist, hat sich langsam gelegt. Wir haben aber noch immer Kunden, die uns einen „neuen“ Vertrag zur Auftragsverarbeitung per Post schicken, mit der Bitte, diesen zu unterschreiben. Die Prozesse rund um die AV-Verträge sind bei uns vollständig digitalisiert. Papier, was händisch unterschrieben wird und zur Post gebracht wird, gibt es nicht mehr. Sparen Sie sich deshalb die Mühe. Wir haben einen Standard-AV-Vertrag für alle unsere Kunden, der alle Belange der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der DSG-VO abbildet, inklusive einer Verschwiegenheitserklärung nach §203 StGB.
Sollten Sie noch keinen AV-Vertrag mit uns geschlossen haben, melden Sie sich gern bei uns (vertrieb@transact.de), dann senden wir Ihnen gern den fertigen Vertrag per Mail zu. Sie müssen dann nur noch unterschreiben und Ihren Datenschutzbeauftragten eintragen und uns per Mail wieder zurücksenden. So sparen wir Zeit, Kosten und schonen die Umwelt.
Vielen Dank,
ihr Transact-Team